Würzburger Einigungserklärung
Die Würzburger Einigungserklärung ist eine Fortführung des Erlanger Verbände- und Ehrenabkommens und trat am 9. Mai 1926 in Kraft.
In dieser Erklärung verpflichteten sich die katholischen Verbände das Waffenstudententum nicht länger zu bekämpfen und achteten deren Auffassung, die Ehre auch mit der Waffe verteidigen zu dürfen. Im Gegenzug verpflichteten sich die schlagenden Verbände, die Mitglieder nichtschlagender Verbände nicht zu verachten, auch wenn diese bei Ehrenstreitigkeiten keine Satisfaktion mit der Waffe geben wollten.
Der Armine Reichskanzler Wilhelm Marx intervenierte 1925, um die Annahme der Würzburger Einigungserklärung zwischen katholischen und waffenstudentischen Verbänden zu verhindern.
Anlass war die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Zweikampf durch den Reichstag. Am 9. Mai 1926 vereinbarten die beteiligten Verbände bei einer Verbändebesprechung in Würzburg unter dem Vorsitz des Akademischen Ingenieur-Verbandes (AIV) eine Zusatzvereinbarung, in der CV und KV die Ehrenhaftigkeit des Standpunkte der Waffenstudenten anerkannten und erklärten, den "Kampf gegen das Waffenstudententum in der Form, durch Propagierung entehrender Strafen den Zweikampf zu beseitigen" in keiner Weise zu unterstützen. Im Gegenzug erklärten die waffenstudentischen Verbände es für unzulässig, "jemandem, der als Angehöriger eines dem Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen angeschlossenen, nicht Waffengenutuung gebenden Verbandes aus sittlicher Ueberzeugung Gegner des Zweikampfes ist, Verachtung zu bezeugen, weil er eine Herausforderung zum Zweikampf unterlassen oder nicht angenommen hat."
Die überkonfessionellen christlichen Verbände (Schwarzburgbund, Wingolf und Verband Deutscher Burschen) schlossen sich dem Abkommen an, betonten aber gleichfalls die Verwerfung des Duells aus christlichen und allgemein-ethischen Gründen.