Entlastung
Alle Wartsposten, Chargen und Ämter innerhalb des Vereins geben am Ende ihrer Amtszeit, vor der Amtsübergabe einen Rechenschaftsbericht ab. Bei wichtigen Ämtern, insb. solchen mit großer finanzieller Verantwortung folgt eine Kassenprüfung durch einen neutralen Bb. Alle Wartsposten können nur von den für sie zuständigen Conventen entlastet werden, d.h. der Wirtschaftskassierer (WK), Hauswart (HW) und Bootshauswart (BHW) werden vor dem Hausvereinsconvent (HVC) nicht vor dem Aktivenconvent entlastet. Die Entlastung von Chargen wird auch Decharge genannt.