Bierverschiss
Auf Kneipen kann das Präsidium einem Kneipteilnehmer einen Verweis, den Bierverschiss (Bieracht), erteilen. Der Betroffene verliert seine Bierehrlichkeit, wird von der gemeinsamen Kneiptafel verwiesen und bekommt kein Bier mehr, bis er sich wieder adaequat nach Ermessen des Präsidiums eingepaukt hat.
siehe auch
Allgemeiner deutscher Biercomment