Bierehre
Eine "bierehrlicher" Korporierter ist eine vollberechtigte Kneipperson. Wenn ein Kneipand mehrfach gegen den Biercomment verstößt, insbesondere durch schlechtes Benehmen durch übermäßigen Alkoholgenuss oder durch Nichtbefolgung von Kommandos des Präsiden, kann er in den Bierverschiss geschickt werden. Im Bierverschiss kann der Betroffene keine bierehrlichen Handlungen durchführen, da er unter Alkoholverbot steht. Erst wenn er durch den Präsiden wieder für bierehrlich erklärt wurde, darf er normal an der Kneipe teilnehmen. Die Aufhebung des Bierverschiss erfolgt nach einem dem Präsiden angemessenen Zeitraum und adequates einpauken. Im entsprechenden Abschnitt des Allgemeinen deutschen Biercomment findet sich auch der berühmte §11.
siehe auch
Abschnitt 3 des allgemeinen deutschen Biercomment (§8-11)
Bier - Verschiß (B.-V.)