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Altherrenvereinsconvent

Der Convent des Altherrenvereins findet jedes Jahr im Wintersemester am Stiftungsfestsamstag statt. Der Termin wird mit dem des Hausvereinsconvent und der Mitgliederversammlung der Gesellschaft Markomannenhaus e.V., sowie mit dem alle zwei Jahre anstehenden Cumulativconvent (CC) koordiniert. Vertreter des Aktivenvereins können zwar teilnehmen und auch Anträge stellen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Nicht-Vollmitglieder können vom Convent ausgeschlossen werden.

Tagesordnung

Regelmäßige Gegenstände der Tagesordnung des AHC sind:

    1. Bericht des AH-Vorsitzenden über die Lage des Vereins,
    1. Bericht des Kassierers und der Rechnungsprüfer über das Ergebnis der Prüfung der Kasse, des Kassenabschlusses und des Voranschlages
    1. Verwendung der etwaigen Überschüsse der Kasse
    1. Festsetzung der Beiträge
    1. Entscheidung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
    1. Wahlen zum Vorstand, der Ehrenphilister, der Ehrenmitglieder und der Rechnungsprüfer
    1. Bericht des Aktivenseniors über die Lage der Markomannia.

Anträge zur Behandlung anderer Themen müssen spätestens drei Tage vor dem AHC bei dem Vorsitzenden eingereicht werden. Sollte ein solcher Antrag später eingereicht werden, hängt ihre Behandlung von der Zustimmung des Conventes ab. Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens 10 Tage vor Beginn des AHC dem Vorsitzenden vorliegen. Der Vorstand muss alle Mitglieder bis 4 Tage vor Beginn des AHC davon in Kenntnis setzen.