Verfügungsbeträge
In Geldangelegenheiten kann der Senior allein über die zur ordnungsgemäßen Planung und Durchführung von Veranstaltungen erforderlichen Beträge verfügen. Der AC hat zu Beginn des Semesters Höchstbeträge festzusetzen, die das Verfügungsrecht nach Satz 1 begrenzen. Der Convent kann dabei die Höhe des Betrages davon abhängig machen, ob die Verfügung im Einvernehmen mehrerer oder aller Vorstandsmitglieder getätigt wird. Trifft der Convent keine Regelung, so kann der Senior allein über Beträge bis zu € 20, im Einvernehmen mit zwei anderen Vorstandsmitgliedern über Beträge bis zu € 50 verfügen.
Siehe auch
Vereinsordnung §24 ff.