Testant
Der Testant hat in Bezug auf das Unterbrechen der Mensur durch Anfragen mancherorts die gleichen Rechte wie der Sekundant. Auch er darf regelwidrige („nicht commentgemäße“) Hiebe in Frage stellen. Zusätzlich hat er vor jedem Gang die Klinge des Paukanten zu desinfizieren und sie auf den regelgerechten Zustand zu überprüfen. Bei jeder Mensur gibt es zwei Testanten.
Quelle: Wikipedia