Stange Satz
Um auf dem Convent Verfehlungen zu ahnden, ohne den Delinquenten gleich des Conventsraums zu verweisen, kann man eine Stange Satz verhängen. Es handelt sich dabei um eine Geldstrafe, deren Höhe auf dem ersten Convent des Semesters für das laufende Semester festgelegt wird. Normalerweise variiert die Höhe des Betrages zwischen 0,50 € und 2,- €. Einige Verfehlungen, wie die Störung des Conventes durch Handyklingeln, werden üblicherweise durch eine "Runde" für die Anwesenden geahndet.