Für schwarz erklären
Ausdruck aus dem Bereich der Mensur. Man erklärt die Farben eines Sekundanten für schwarz, wenn dieser nicht einem der Bünde angehört, die an der Partie beteiligt sind. Dies bedeutet, dass nicht er oder sein Bund für dessen Fehler einstehen müssen, sondern der Bund in dessen Auftrag er sekundiert.
Ursprünglich bezieht sich der Ausdruck nur auf den Fall, dass man sich Fechtzeug einer anderen Verbindung ausleihen muss. Man erklärt dann diese Farben für schwarz, weil der Bund mit der eigentlichen Auseinandersetzung nichts zu tun hat.