Fakultativ schlagend
Fakultativ schlagende Verbindungen verlangen von ihren Mitgliedern nur das Erlernen der Mensur, d. h. sie müssen sich einpauken, aber keine Pflichtmensur schlagen. Die Bestimmungsmensur ist ihnen freigestellt. In Münster sind die Sängerschaft und die Akademische Jagdverbindung fakultativ schlagend.
Quelle: Compendium Germaniae