Couleurschutz
Von der gastgebenden Verbindung zugesicherter Schutz sämtlicher Couleurgegenstände inner halb eines bestimmten Gebiets. Gerade bei Kommersen wird den Gästen als Dank für ihr Kommen die Unversehrtheit ihres Couleurguts versprochen. Gegenstände, die unter Couleurschutz stehen, dürfen nicht entwendet werden, auch nicht von anderen Gästen der Verbindung. Dies heißt jedoch nicht, dass die Chargenabordnung nicht auf die Gegenstände aufpassen müssen!