Couleurklau
Als Couleurdiebstahl bezeichnet man das Entwenden von Couleurartikeln einer anderen Korporation zum Zweck des Nachherigen Auspaukens. Couleurklau ist kein Diebstahl! Es dürfen nur Gegenstände entwendet werden, die Zirkel, Farben oder Wappen, gelegentlich auch Bilder, des Vereins tragen, keine Privatgegenstände. Der Couleurklau ist innerhalb von drei Tagen der anderen Korporation mitzuteilen und eine angemessene Menge an Bier zum Auspauken zu fordern. Die Korporation, die den Couleurgegenstand verwart ist für diesen verantwortlich. Sämtliche Schäden, die durch die Entwendung oder an dem Gegenstand entstehen sind zu bezahlen.