Chargenessen
Als Belohnung für getane Arbeit kann auf dem Dechargeconvent nach erfolgter Entlastung des Vorstands ein Chargenessen beantragt werden. Der Convent entscheidet dann nach Antrag über die Höhe des entsprechenden Betrages. Üblicherweise wird beim Chargenessen auch der Vorstandszipfel zwischen den Conchargen getauscht