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Couleurbier

Wenn man als Verbindungsstudent auf ein fremdes Verbindungshaus einkehrt, so hat man Anspruch auf ein sogenanntes Couleurbier. Dieses Bier ist für den Gast kostenlos, dabei muss es sich nicht um unbedingt tatsächlich nur um ein Bier handeln. Vom Gast wird im Gegenzug erwartet, dass er sich entsprechend benimmt. Gastfreundschaft basiert auch auf Gegenseitigkeit. Wenn man bei einem anderen Verein eingelassen wird, so betreibt man in der Regel auch keinen Couleurklau. Zieht man von einem Haus zum anderen, um auf diese Art mehrere Freibier zu erhalten und die Freundschaft zu Kartell- und Farbenbrüdern zu pflegen, so nennt man dies einen Couleurbummel.

siehe auch

Couleurbesuch