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Kartellbruder

Als Kartellbruder (kurz Kb, Plr. KbKb) wird Korporierter bezeichnet, der einem Verein/ einer Verbindung des selben Kartells angehört wie der eigene Verein.

Alle Korporierten die Mitglied in Vereinen anderer Kartelle sind werden als Farbenbrüder (kurz FbFb) bezeichnet.