Couleurbesuch
Als Couleurbesuch bezeichnet man den meist nächtlichen Empfang anderer Korporierter, bei dem der Gastgeber den Gästen zumindest ein Bier ausgibt, sich freundlich unterhält, den ein oder anderen Bierstreit oder eine Staffette miteinander trinkt und danach ggf. gemeinsam weiter über die anderen Häuser der Stadt zieht (Couleurbummel). Im allgemeinen gilt, das der Gast, wenn er eingelassen wird auf Couleurklau verzichtet. Sollte das Haus jedoch offen stehen oder andere nicht feste Couleurgegenstände (insb. die Fahne) in Reichweite sein, so kann man diese selbsrverständlich sicherstellen, um diese dann bei späterer Gelegenheit auspauken zu lassen und so den entgangenen Couleurbesuch "einfordern". Zwar gilt das Recht auf Couleurbesuch grundsätzlich, jedoch kann man auch von den Gästen erwarten diesen vorher anzukündigen, insb. wenn man in großen Gruppen kommt und sich unter dem Semester an humane Zeiten zu halten oder es zumindest bei einem einfachen Klingeln nach 3 Uhr zu belassen.
Umgang mit Couleurbesuch
- Der Besuch ist freundlich an der Tür (nicht über Summer einlassen) zu empfangen und in die Kellerkneipe zu begleiten
- Man kann es einzelnen Gästen gestatten ohne Begleitung auf Toilette zu gehen, diese Situation für Coulerklau auszunutzen, wäre höchst unehrenhaft
- Die Gäste sind höflich zu behandeln, die Getränke gehen auf Kosten der Aktivitas
- Leichtes Pöbeln zum Zwecke eines Bierstreits ist durchaus normal, bei handfesten Beleidigungen oder Sachbeschädigung, kann man selbstverständlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen
- Die Gäste sind persönlich wieder zur Tür zu begleiten
- Nach einem Couleurbesuch sollte man auf jeden Fall überprüfen, ob Gegenstände fehlen und ob jemand den Türhebel umgelegt hat oder andere Eingänge (Fenster) offen sind
- Die Kellerkneipe ist nach empfangenen Couleurbesuch wieder in ordentlichen Zustand zu versetzen