Verabredungsmensur
Eine umstrittene Sonderform der Bestimmungsmensur ist die bereits im 19. Jahrhundert entstandene Verabredungsmensur oder Contrahage. Dabei werden nicht gleichwertige Paukanten von ihren Fechtbeauftragten ausgewählt, sondern die Partien werden direkt „verabredet“, wobei in der Regel die Bestimmungen schärfer sind, als bei regulär bestimmten Partien. Dabei gibt es zwei Ausformungen: Wenn sich zwei Einzelpersonen verschiedener (nicht befreundeter) Verbindungen miteinander messen wollen, können sie eine „Persönliche Contrahage“ (PC) verabreden. Wenn zwei Verbindungen die Liste ihrer besten Fechter („Paukantenliste“) gegeneinander stellen, spricht man von einer „PP“ oder „PPS“ („Pro-Patria-Suite“). Die Verabredungsmensur wird nicht von allen pflichtschlagenden Verbindungen unterstützt, kein Dachverband schreibt sie vor oder verlangt sie von seinen Mitgliedsverbindungen bzw. Einzelmitgliedern. Sie ist aber bei einer gewissen Zahl von pflichtschlagenden Verbindungen üblich.