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Aufbau (Westfälische Wilhelms Universität)

Von Fachbereichen, Fakultäten und Fachschaften

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Als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen steht der Universität Münster das Recht zur Selbstverwaltung zu. Sie ist kein Staat im Staate, sondern Bestandteil des Staates, an dessen Gesetze sie gebunden ist. Die Hochschule ist sich der Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft bewußt. Sie leitet aus der vom Staat zugestandenen Autonomie das Recht ab, über ihr wissenschaftliches Profil selbst zu bestimmen. Die Universität bekennt sich zu Freiheit von Forschung, Lehre und Studium für den einzelnen und die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden. Die Freiheit der Forschung beinhaltet Fragestellung, Methodik sowie Bewertung der Forschungsergebnisse und ihre Verbreitung. Die Freiheit der Lehre umfaßt die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der zu erfüllenden Lehraufgaben und deren formale und inhaltliche Gestaltung. Sie impliziert ferner das Recht auf Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Lehrmeinungen.

Hochschulorgane und Funktionsträger

Mit der Wahrnehmung der eigenen und übertragenen Hochschulangelegenheiten sind an der Universität eine Reihe von Organen und Funktionsträgern befaßt, die zentral und dezentral angesiedelt sind. Zu diesen zählen:

  1. der Konvent

  2. der Senat

  3. das Rektorat

  4. der Rektor

  5. die Fachbereichsräte

  6. die Dekane

  7. die Studierendenschaft

  8. die Fachschaften

  9. die zentrale Universitätsverwaltung

  10. die Frauenbeauftragte

Die Kenntnis der Rolle und Funktion der Hochschulorgane ist für die Studierenden wichtig, da die von den Gremien getroffenen Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf Forschung, Lehre und Studium haben.

Konvent und Senat

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Der Konvent ist die verfassunggebende Versammlung der Universität. Auf Vorschlag des Senats befaßt er sich mit Änderungen, die die Verfassung der Hochschule betreffen. Der Senat ist für alle Angelegenheiten in Forschung,Lehre und Studium zu ständig, die die Universität in ihrer Gesamtheit betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu diesen zählen unter anderen: Grundsatzfragen der Neuordnung des Hochchulwesens und der Studienreform, Beschlüsse im Zusammenhang mit der Festsetzung von lokalen Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Studienfächer, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen, Instituten, Seminaren etc., die Entscheidung von Grundsatzfragen des Forschungs- Lehr- und Studienbetriebs.

Rektor und Rektorat

Der Rektor wird vom Konvent für vier Jahre gewählt. Er vertritt die Universität nach außen und ist Vorsitzender des Rektorats und des Senats. Das Rektorat leitet die Universität. Es bereitet die Sitzungen des Senats vor und führt dessen Beschlüsse aus. Das Rektorat ist dem Senat auskunfts- und hinsichtlich der Ausführung von Beschlüssen des Senats rechenschaftspflichtig. Ihm gehören neben dem Rektor und dem Kanzler als Leiter der Verwaltung der Universität vier Prorektoren für die Ressorts Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehre und studentische Angelegenheiten, Struktur, Planung und Bauangelegenheiten sowie Finanz- und Personalangelegenheiten an. Als Stabsstelle ist die Presse- und Informationsstelle der Universität Münster dem Rektor zugeordnet. Sie ist unter anderem für die Redaktian der Münsterschen Universitätszeitung (MUZ) und für das Forschungsjournal zuständig.

Fachbereichsrat und Dekan

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Die Universität gliedert sich in Fakultäten und Fachbereiche. Diese bilden die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule. Der Fachbereich erfüllt die Aufgaben der Universität in Forschung, Lehre und Studium, die formal und inhaltlich in seine Zuständigkeit fallen. Er ist insbesondere für die Organisation des Lehr- und Forschungsbetriebes (Studien- und Prüfungsordnungen, Festlegung und Förderung von Forschungsschwerpunkten etc.) sowie die Strukturentwicklung (personelle und materielle Ausstattung) der Institute und Seminare verantwortlich. Diese Aufgaben werden vom Fachbereichsrat wahrgenommen. Ihm steht der Dekan vor, der den Fachbereich leitet und innerhalb der Hochschule vertritt.

Fachschaften

Die eingeschriebenen Studierenden eines Fachbereichs, Studiengangs oder Studienfachs bilden eine Fachschaft. Sie wählen die Fachschaftsvertretung, die die Interessen der Studierenden innerhalb ihres Einzugsbereichs vertritt. Ausführendes Organ ist der Fachschaftsrat. Jeder Fachschaftsrat beschickt die Fachschaftenkonferenz mit einem Vertreter. Die Fachschaftenkonferenz wählt das Fachschaftenreferat. Wie der AStA unterrichtet die Fachschaft die Studierendenschaft in unregelmäßigen Vollversammlungen über aktuelle Themen der Hochschulpolitik. Die Studierenden können hierzu ihre Meinung äußern und Empfehlungen aussprechen.

Studierendenschaft

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Die Studierendenschaft, der alle Studierenden angehören, die an der Universität eingeschrieben sind, ist für alle Aufgaben zuständig, die die Studierenden berühren. Zu diesen zählen unter anderem:

  • die Wahrnehmung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange der Studierenden
  • die Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins und der Bereitschaft zur aktiven Toleranz
  • die Förderung des Hochschulsports
  • die Pflege regionaler, nationaler und internationaler Studierendenbeziehungen.

Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA). Das Studierendenparlament ist das oberste Beschlußorgan der Studierendenschaft. Es wird von den an der Universität eingeschriebenen Studierenden gewählt. Der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus. Er vertritt die Studierendenschaft innerhalb und außerhalb der Universität und nimmt die Verwaltungsgeschäfte wahr.

Frauenbeauftragte

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Eine gesetzliche Aufgabe der Universität ist es, die Gleichstellung von Mann und Frau in Forschung, Lehre und Studium von der Theorie in die Praxis umzusetzen. Sie bestellt zu diesem Zwecke eine Frauenbeauftragte, die durch die Frauenkonferenz, die Vertretung aller weiblichen Mitglieder der Universität, gewählt wird. Die Frauenbeauftragte hat das Recht, zu allen Angelegenheiten, die die Belange der Frauen an der Hochschule berühren, gehört zu werden und Stellung zu beziehen.