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Katholische Deutsche Studenten-Einigung

Die Katholische Deutsche Studenteneinigung (KDSE) war ein von 1947 bis 1973 bestehender Zusammenschluss der gesamten katholischen Studentenschaft in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Sie richtete alljährliche (Katholische) Studententage aus und spielte dank ihres koordinierten Auftretens vor allem in den 50er Jahren eine bedeutende Rolle in der studentischen Selbstverwaltung, d. h. in den örtlichen AStA sowie in deren Dachverband VDS.

Die mehrheitlich konservativ eingestellten katholischen Korporationen trennten sich 1969 von der KDSE und gründeten eine eigene Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AkStV). Der Rest-KDSE, in der zunehmend linksgerichtete Gruppen tonangebend geworden waren, wurde 1971 von den katholischen Bischöfe zunächst die finanzielle Unterstützung versagt. Als Begründung hieß es, daß die Ziele der KDSE im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stünden. An die Stelle der Freiheit, die Christus gebracht habe, trete bei der Gruppe ein marxistisch beeinflusster, sozio-ökonomischer Begriff der Befreiung. Es wurden mehrere Gutachten über die KDSE erstellt. Die Federführung bei einem sich kritisch mit der Ausrichtung der KDSE befassenden Gutachten der Deutschen Bischofskonferenz hatte Joseph Ratzinger, während die Theologen Johann Baptist Metz und Karl Rahner ein Gegengutachten zugunsten der KDSE erstellten. 1973 wurde der KDSE von den Bischöfen schließlich der pastorale Auftrag entzogen, was ihrer faktischen Auflösung gleichkam.

Noch im gleichen Jahr wurde als Nachfolgeorganisation der KDSE die Arbeitsgemeinschaft der Gemeinden (AGG) gegründet. Die nunmehrigen Katholischen Hochschulgemeinden (KHG) umfassten nicht mehr nur die Studierenden, sondern alle Hochschulangehörigen. Ein Jahr später konstituierten sich auch die katholischen Korporationsverbände neu als Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AGV).