Akademische Bonifatius-Einigung
Die Akademische Bonifatius-Einigung geht auf die bereits im vorigen Jahrhundert an den verschiedenen Universitäten gegründeten Bonifatius-Vereine zurück, die sich um die Einheit der katholischen Studentenschaft und die Förderung des religiösen Lebens kümmerten. Nach der Auflösung der katholischen Korporationsverbände durch das NS-Regime wurde die ABE bis zu ihrer eigenen Auflösung im Jahre 1939 von den deutschen Bischöfen als „Offizielle Stelle für die katholische Studentenarbeit in Deutschland" anerkannt. Nach ihrer Wiederbegründung nach dem 2. Weltkrieg versteht sich die ABE nicht mehr als Studentenverband, sondern als Aufgabengemeinschaft, die die religiöse studentische Bildungsarbeit unterstützt.
Als Organ wird von der ABE die Vierteljahresschrift „Lebendiges Zeugnis" herausgegeben.