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Bonner Papier

Bei einem Verbandsgespräch von mehreren Dachverbänden von studentischen Korporationen am 23. Februar 1980 angenommenes und am 14. November 1980 durch eine Vereinbarung erweiterte Erklärung. Benannt nach Bonn, dem Ort der Beschlüsse. Hintergrund war die Tatsache, dass in der Folge der 68er-Bewegung während der 70er bis weit in die 80er Jahre hinein linksgerichtete bis linksradikale Gruppierungen in den Studentenparlamenten und in den AStA der meisten deutschen Universitäten das Sagen hatten. Die geringe Beteiligung der Masse der Studenten an den entsprechenden Wahlen sorgte für eine besorgniserregende Verzerrung der Verhältnisse. Besonders stieß vielen der Missbrauch der zwangsweise eingezogenen Beiträge auf, die eigentlich hochschulpolitischen Zwecken zugedacht waren und oft anderen Kanälen zugeführt wurden, was öffentlich bekannt war. Unterschrieben haben das Bonner Papier damals 17 Korporationsverbände:

Inhalt

Im Bonner Papier wird erklärt, dass die beteiligten Korporationen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen hätten. Dabei postulieren sie einen Angriff von totalitären Gruppierungen und Ideologien auf diese Grundordnung. Als Mittel für diese Aufgabe werden interkorporative Gremien genannt, die auf die Hochschulpolitik, die Zusammensetzung der Studierendenparlamente und Studierendenvertretungen Einfluss nehmen soll. Zudem verpflichten sie sich zu einem jährlich im Herbst stattfindenen Verbandsgespräch.

Kritik linksgerichteter Kräfte

Kritik ist an diesem Papier vor allem von linksgerichteten Kräften mehrfach geäußert worden. Zum einen ließe die Formulierung auf eine ideologische Grundannahme schließen, welche einer Form der Totalitarismustheorie zufolge Rechtsextremismus und radikale Linke als strukturgleich begreift. Diese Auffassung wird auch vom Bundesverfassungsschutz und der Presse weitgehend geteilt. Die Korporationen würden sich mit der Behauptung die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen, der Aufgabe zu entziehen suchen, sich der Kritik an ihnen selbst zu stellen. Zum anderen wird dieses Papier oft als Beweis dafür herangezogen, dass nahezu alle Korporationen zusammenarbeiten, um ihre Ziele durchzusetzen und somit von einer Abgrenzung zwischen "rechtsextremen" und gemäßigten Studentenverbindungen nicht wirklich gesprochen werden kann. Da die drei wegen Rechtsextremismus beobachteten Verbindungen das Papier aber nicht selbst unterschrieben haben, sondern nur durch ihre Dachverbände davon betroffen sind, kann man nicht von einer stichhaltigen Kritik reden; im Gegenteil darf bezweifelt werden, dass die drei rechtsextremen Verbindungen in Deutschland das Papier wegen seines Bekenntnisses zur freiheitlichen Demokratie selbst unterschrieben hätten.

Bedeutung

Während das Papier in den ersten Jahren nach seinem Erscheinen von korporativer Seite oft zitiert und als Erfolg interkorporativer Verständigung angesehen wurde, wird in den letzten Jahren wenig von ihm gesprochen und zum Teil eine aktuelle Bedeutung abgestritten.

Quelle: Wikipedia

Text des Bonner Papiers

Praeambel

Die studentischen und akademischen Korporationsverbaende in Deutschland haben das folgende hochschulpolitische Aktionsprogramm vereinbart. Ziel dieses Programmes ist, gemeinsame Anliegen im Rahmen der Grundsaetze der beteiligten Korporationsverbaende zu vertreten und die Beziehungen zueinander im Interesse einer ueberparteilichen Zusammenarbeit in der Hochschulpolitik abzustimmen und zu verstaerken.

  1. Grundlagen der Zusammenarbeit Ausgehend von den Grundwerten und Grundsaetzen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und in dem Willen fuer die Erhaltung dieser Ordnung einzutreten, erklaeren die beteiligten Korporationsverbaende sich noch staerker als bisher fuer die Freiheit der Lehrenden und Lernenden sowie fuer die Freiheit von Lehre, Forschung und Wissenschaft einzusetzen.

Die beteiligten Korporationsverbaende erklaeren entschieden ihren Willen, diese Freiheiten und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gegen alle Ideologien und Aktivitaeten totalitaerer und verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Gruppierungen zu verteidigen.

  1. Formen der Zusammenarbeit Zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele werden oertliche Gremien hochschulpolitische Aktivitaeten beschliessen und durchfuehren. Die bereits bestehenden oder neu zu gruendenden interkorporativen Convente in den Hochschul- und Universitaetsorten werden ihre Zusammenarbeit abstimmen, fortlaufend organisieren und verwirklichen.

  2. Aufgaben der oertlichen Gremien Die oertlichen Gremien nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr:

  • Behandlung von Fragen der allgemeinen Hochschulpolitik
  • Beteiligung an den Wahlen zu den Studentenparlamenten und zu den anderen Selbstverwaltungsgremien
  • Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Studentenparlamente und Allgemeinen Studentenausschuesse
  • Zusammenarbeit mit anderen Hochschulgruppen bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele.
  1. Art und Weise der Zusammenarbeit Die beteiligten Korporationsverbaende werden die oertlichen Gremien bei der interkorporativen und hochschulpolitischen Zusammenarbeit unterstuetzen sowie die dabei gemachten Erfahrungen auswerten und untereinander austauschen.

  2. (Einstimmig angenommen beim Verbaendegespraech in Bonn am 23.2.1980)

Vereinbarung

Die studentischen und akademischen Korporationsverbaende in Deutschland treffen zur Verwirklichung und Durchsetzung ihres am 23. Februar 1980 beschlossenen hochschulpolitischen Aktionsprogramms ("Bonner Papier") folgende Vereinbarung:

  1. Die beteiligten Verbaende treten im Herbst eines jeden Jahres zu einem Verbandsgespraech zusammen.

  2. Die Geschaeftsfuehrung des Verbaendegespraechs wird jeweils einem Verband auf die Dauer eines Jahres uebertragen. Die Verbände sind zur Geschäftsfuehrung in der Reihenfolge der alphabetischen Abkuerzung des Namens ihrer Aktienverbände berufen: Die Übernahme der Geschäftsführung kann abgelehnt werden. Der geschäftsführende Verband benennt den Leiter des Verbändegesprächs.

  3. Dem geschäftsführenden Verband obliegt die Vorbereitung und Durchführung des Verbändegesprächs, dessen Beschlüsse sowie die Förderung der Zusammenarbeit der örtlichen interkorporativen Konvents.

  4. Die beteiligten Verbände verpflichten sich, die Arbeit des geschäftsführenden Verbandes im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

  5. Zum Verbändegespräch ist mit einer Frist von mindestens vier Wochen einzuladen. Beschlüssen bedürfen der Einstimmigkeit.

  6. Die Verbände des Erlanger Verbände- und Ehrenabkommens sind ohne weiteres zur Teilnahme am Verbändegespräch berechtigt. Andere Verbände, die das Lebensbund- und Konventsprinzip bejahen, können auf Antrag zugelassen werden. (Einstimmig angenommen beim Verbändegespraech in Bonn am 14. November 1987)