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Thekenordnung

Die Thekenordnung dient der Aktivitas zur Arbeitsverteilung und besseren Reinhaltung in Bezug auf die Theke in der Kellerkneipe.

Thekenordnung

Zu Beginn eines jeden Semesters hängt der Wirtschaftskassierer eine Liste aus, aus der hervorgeht, an welchen Veranstaltungen Thekendienst geleistet werden muss. Alle BbBb in loco haben sich innerhalb von 12 Tagen in diese Liste einzutragen! Für diejenigen BbBb, die sich nach dieser Frist noch nicht eingetragen haben, wird vom Wirtschaftskassierer ein Termin verbindlich festgesetzt! Vom Thekendienst ausgenommen sind die jeweiligen Chargen und alle Aktiven ex loco. Sie können jedoch gern einmal für einen Bb einspringen. Da diese Liste verbindlich ist, muss derjenige, der am festgesetzten Termin verhindert ist, einen Tauschpartner oder anderweitigen Ersatz selbst besorgen!

1.) Der Thekendienst beginnt um 19.30 s.t.

2.) Der Diensthabende hat in Absprache mit Wirtschaftskassierer dafür zu sorgen, dass ausreichend saubere Gläser vorhanden sind, ein Fass Bier angestochen und die Theke mit alkoholfreien Getränken bestückt ist.

3.) Er hat den Getränkebestand zu überprüfen.

4.) Er übernimmt vollverantwortlich die Bierkasse vom Wirtschaftskassierer und hat den Kassenbestand festzustellen, um ihn in das Formblatt einzutragen.

5.) Nur der Diensthabende ist berechtigt, an die Anwesenden Getränke abzugeben, ordnungsgemäß zu kassieren oder anzuschreiben.

6.) Der Diensthabende hat den Verbrauch der Getränke, die Anzahl der verkauften Bierkarten, die Anzahl der Getränke die auf Bierkarten verkauft wurden sowie die Höhe der noch einzuziehenden Außenstände auf dem Formblatt zu notieren.

7.) Der Thekendienst ist regelmäßig um 0.30 Uhr s.t. beendet. Je nach Anzahl der Gäste und nach Rücksprache mit den Chargen kann der Thekenschluss auch vorverlegt werden. Wenn der Wunsch besteht, weiterhin die Theke offen zu halten, so hat der Diensthabende einen Dienstnachfolger zu suchen, ggf. zu bestimmen, der den Thekendienst vollverantwortlich und haftend weiterführt. Der Wechsel ist auf dem Formblatt zu vermerken.

8.) Nach Beendigung seines Dienstes hat der Diensthabende dafür zu sorgen, dass niemand mehr Bier zapfen kann, indem die Bierleitung gesperrt wird.

9.) Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die Kellerkneipe sauber und aufgeräumt verlassen wird, d.h. z.B., dass Aschenbecher geleert, Gläser gespült, die Theke gereinigt, Stühle an ihren Platz gestellt, Karten und Knobelbecher weggeräumt sind! Sollte dies am selben Abend nicht möglich sein, hat der Diensthabende das Aufräumen am nächsten Tag bis 18 Uhr nachzuholen.

10.) Für den Diensthabenden (und nur für seinen persönlichen Verbrauch!) sind die Getränke gratis. Er führt über seinen persönlichen Verbrauch eine Strichliste. Er soll sich aber nicht betrinken.

11.) Nach Beendigung des Dienstes hat er die Kasse, sowie das Formblatt und die Bierkarten mitzunehmen oder im Bierkeller einzuschließen! Am nächsten Tag hat er diese dem Wirtschaftskassierer zu übergeben.

12.) Der Diensthabende hat beim Wirtschaftskassierer die Kasse abzurechnen und ist für Fehlbeträge haftbar. Dies gilt ebenfalls für den Differenzbetrag zwischen verbrauchtem Bier (Feststellung auf Formblatt) und bezahltem Bier (Strichliste führen). Abzuziehen sind die kostenlose Getränke gem. Punkt. 10.

13.) Bei Zuwiderhandlung gegen diese Thekenordnung hat der BC über eine angemessene Strafen zu entscheiden. Diese beträgt für einen nicht angetretenen Dienst 10,- € und für einen schlecht geleisteten Dienst (insbesondere Verstoß gegen Punkte 10, 11 und 12) 5,- €.

Verhängte Strafen kommen der Aktivenkasse zu Gute und sind vom Quästor einzuziehen.

Beschlossen auf dem AC am 12.06.2007

Dokumente

Thekenordnung als PDF-Dokument

Thekenplan als PDF-Dokument

Thekenbericht als PDF-Dokument

Siehe auch

Wirtschaftskassierer

Bierwart

Theke