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Ankreiden

    1. Anschreiben des Bierschissers an die B.-V.-{Bier-Verschiss)Tafel (1887). Heute zg. Ugs. im übertragenen Sinn „Jemandem eine Schuld zuweisen".

Vgl. Bierverschiss.

    1. "In der Kneipe ankreiden lassen" - Sein Bier auf spätere Rechnung trinken