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Ankeilen

  • 1) Zusammentrommeln (1781).
  • 2) Anschaffen (1795, 1813).

„Geld aankeilen", Geld beschaffen, von jemandem leihen (1781, 1795, 1831, 1841).

  • 3) Jemanden zu etwas veranlassen, insbesondere in eine Verbindung einzutreten (Vgl. keilen, „mitunter wohl auch dadurch, daß die Ankeilenden den Anzukeilenden molum (betrunken) machen und sich dann in der Knillilität (Trunkenheit) das Ehrenwort geben lassen, zu der oder jener Verbindung zu treten" (Stud. Conversations-Lexicon 1825; 1822, 1825, 1831, 1841, 1346, 1860).