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Ad libitum

Lat.: Nach Belieben.

  • 1) Ad libitum-Singen. Im stud. Brauchtum vom Präsidium einer Kneipe kommandierter Rundgesang, bei dem jeder an der Kneiptafel einen Solocantus (Einzelgesang), die Strophe eines Liedes, vortragen mußte, dessen Wahl ihm überlassen blieb (1887).
  • 2) Ad libitum-Trinken. Auf einer Kneipe trinken wie man persönlich mag, also nicht z. B. eine vom Präsidium zudiktierte Menge (östr. zg.).
  • 3) Als Grad der Anwesenheitsverpflichtung bei Veranstaltungen: ohne Verpflichtung (östr. zg.).