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Corpsburschen-Convent

Ein Corpsburschen-Convent (CC) ist die Gesamtheit der studierenden Mitglieder eines studentischen Corps. Corps sind Studentenverbindungen, die im Kösener Seniorenconventsverband (KSCV) oder Weinheimer Senioren-Convent (WSC) zusammengefasst sind. Andere studentische Verbände nennen die Gesamtheit der studierenden Mitglieder Aktivitas.

Zum CC eines Corps gehören die Chargierten, die aktiven Corpsburschen (CB), die inaktiven Corpsburschen (iaCB) und die Füchse. Ferner aber auch die aktiven und inaktiven "Inhaber der Corpsschleife" (IdC) und die Conkneipanten (CK).

In der Regel bilden die verschiedenen CC eines Hochschulortes einen gemeinsamen Seniorenconvent (SC).

Der Begriff "Corpsburschen-Convent" bezeichnet aber auch das beschlussfassende Gremium, das semesterwöchentlich zusammentritt, um die Angelegenheiten des aktiven Corps zu diskutieren und nach demokratischen Prinzipien Entscheidungen zu treffen (entsprechend dem Burschenconvent (BC) bei anderen Verbänden). Während der "ordentliche Corpsburschen-Convent" (oCC) in der Regel einmal die Woche während des Semesters stattfindet, können zu jedem gegebenen Zeitpunkt unverzüglich "außerordentliche CC" (aoCC) einberufen werden, wenn dringende Entscheidungen getroffen werden müssen.

Geleitet wird der CC vom Erstchargierten, dem Senior. Seine Stimme gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

Füchse haben in diesem Gremium kein Stimmrecht, da sie noch keine Vollmitglieder sind und noch nicht alle Rechte und Pflichten eines Corpsburschen haben. Besonders bei den ältesten und traditionsreichsten Corps sind sie außerdem nicht oder nur auf Ladung zur Teilnahme berechtigt.

Das höchste Gremium eines Corps ist der Feierliche Corpsburschen-Convent (FCC, vgl. Cumulativconvent), der in der Regel mindestens einmal jährlich zusammentritt (üblicherweise in Zusammenhang mit dem Stiftungsfest). Auf einem FCC haben auch alle Alten Herren Stimmrecht, Beratungsgegenstand sind grundlegende Fragen des gesamten Corps. Die genaue Bezeichnung kann von Corps zu Corps variieren (so heißt er besonders bei österreichischen Corps häufig Generalconvent (GC), auch Bezeichnungen wie Bundesconvent (BC) oder Allgemeiner Convent (AC) sind gebräuchlich).

Nach einer jeden Mensur tritt der Mensuren-Corpsburschen-Convent (MCC) zusammen, der die Aufgabe hat, die "Partie", die der Corpsbruder geschlagen hat, nach gewissen Kriterien zu bewerten und zu entscheiden, ob die Leistung den Anforderungen des Corps gerecht wird ("Partie zieht oder zieht nicht"). Das Stimmrecht auf dem MCC ist von Corps zu Corps unterschiedlich geregelt. Der MCC wird geleitet vom Zweitchargierten, dem Consenior, der in Fechtfragen den Vorsitz hat.

Alle Corps haben für die Beratung und die Abstimmung bestimmte Prinzipien. So ist es unüblich (und in vielen Corps auch gar nicht möglich), sich bei Abstimmungen der Stimme zu enthalten (außer bei Strafsachen in eigener Angelegenheit). Der Corpsstudent soll sich eine Meinung bilden und sich zu ihr bekennen. Stimmenthaltung gilt als Drückebergerei. Corpsstudenten verlangen "Bekennermut".

Wichtige Abstimmungen werden nach Alter vorgenommen, wobei der Jüngste zuerst abstimmt, die Chargierten zuletzt. Dies hat den Zweck, die Jüngeren ihre unvoreingenommene Meinung zum Ausdruck bringen zu lassen. Es soll vermieden werden, dass sie den Älteren einfach folgen.

In Strafangelegenheiten gilt häufig das Selbstanzeigeprinzip. Wenn ein Corpsstudent sich falsch verhalten hat, hat er das selbst dem CC zur Bewertung anzuzeigen.