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Personaldiskussion

Eine Personaldiskussion ist eine Debatte auf einem Convent unter Ausschluss einer oder mehrerer Personen. Ein solcher Ausschluss von einer Debatte erfolgt vor allem bei der Wahl zu Ämtern und Chargen, damit die übrigen Conventsteilnehmer frei ihre Meinung über die Kandidaten äußern können. Wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht erübrigt sich die Personaldiskussion natürlich, kann aber auf Verlangen dennoch durchgeführt werden. Eine weniger angenehme Variante kommt vor, wenn der Convent über Fehltritte eines Bundesbruders und eine entsprechende Sanktionierung, wie eine Rüge, eine Dimission oder gar eine Exklusion entscheiden muss. Ein Bundesbruder kann für die Klärung von Sachfragen zwischenzeitlich wieder vor den Convent geladen werden. Nach erfolgter Personaldiskussion werden der/die Ausgeschlossene(n) wieder auf vor den Convent geholt, der ihnen seine Entscheidung und Begründung derselben mitteilt. Bei Wahlen sind natürlich alle Kandidaten vor der Wahl wieder herein zu hohlen, da sie selbstverständlich immernoch wahlberechtigt sind.