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Cumulativconvent

Das gemeinsame Beschlußorgan von Aktivitas und Altherrenverein bildet der Cumulativconvent (CC). Hier werden Beschlüsse zu solchen Fragen und Problemen gefaßt, die sowohl die Aktivitas als auch die Altherrenschaft betreffen, wie z.B. Änderungen der Satzung. Ein eigenes ausführendes Organ, das die Beschlüsse des CC umsetzt, besteht hier nicht. Die Beschlüsse des CC werden durch die jeweiligen Vorstände von Aktivitas und Altherrenschaft ausgeführt.

siehe auch

Convent

Vereinsaufbau