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Vorstand

[ Senior | Consenior | Fuchsmajor | Scriptor | Quästor ] [ Philistersenior | AHV-Consenior | AHV-Schriftführer | AHV-Kassierer ]

Vorstand des Aktivenvereins

Die verwaltenden und ausführenden Tätigkeiten des Aktivenvereins übernimmt der vom Convent gewählte Vorstand für den Lauf eines Semesters. Der Vorstand setzt sich aus fünf Chargen zusammen.

Vorstand des Altherrenvereins

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren vom AHC gewählt, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Die Wahlen erfolgen mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Sollte ein Vorstandsmitglied während der Dauer seiner Amtszeit ausscheiden, regelt der Vorstand die Vertretung bis zur Neuwahl durch den nächsten AHC. Der Vorstand kann auch bis zur nächsten Neuwahl ein Mitglied des Vereins mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes betrauen. Es ist können mehrere Ämter von einer Person verwaltet werden.

Der AH-Vorstand besteht aus dem:

Geschäftsführender Vorstand des AHV:

Rechnungsprüfer

Der AHC wählt zwei Rechnungsprüfer für die Dauer eines Geschäftsjahres, die die Tätigkeit des Kassierers zu überprüfen und dem AHC Bericht zu erstatten haben, auf Verlangen auch dem AH-Vorsitzenden und dem AH-Vorstand.

Vorstand des Hausvereins

Der Hausverein ist der Träger des Markomannenhauses in der Kampstraße 10 und des Bootshauses. Seine Aufgabe und damit die Aufgabe des vom HVC gewählten Vorstandes ist die Verwaltung der Gebäude und die Förderung des studentischen Gemeinschaftslebens innerhalb des KStV Markomannia. Der Vorstand des Hausvereins wird vom Hausvereinsconvent HVC auf drei Jahre gewählt. Er besteht aus:

Beauftragte

Außerdem kann der Hausverein noch Beauftragte einsetzen, die wichtige laufende Arbeiten erledigen:

Vorstand der Gesellschaft Markomannenhaus e.V.

Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich der Studentenhilfe und unterhält zu diesem Zweck das studentische Wohnheim auf dem Markomannenhaus. Der Vorstand der Gesellschaft wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Er besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister