Blaubuch
Für Beschlüsse, die die Vereinsordnung oder Geschäftsordnung interpretieren oder ergänzen, wird ein sogenanntes Blaubuch (bei einigen Vereinen auch Rotbuch genannt) geführt. Blaubuchbeschlüsse dienen als Übergangsregelungen und verfallen mit einer Satzungsänderung, sofern die nicht in die neue Satzung übernommen werden. Für einen Blaubuchbeschluss ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich, sofern nicht eine höhere Mehrheit vorgesehen ist.