Deprekation
"Abbitte" für Beleidigung zur Vermeidung von Ehrenhändeln. Das Ehrengericht kann einen Beleidiger zum Zwecke der Satisfaktion zu "Revokation", zur "Deprekation" oder zusätzlich zu einem "Ausdruck des Bedauerns" - je nach Schwere der Beleidigung - verpflichten. Dieser Verpflichtung kann sich heute keiner mehr durch eine Bereitschaft zum Waffengang entziehen.