Zum Hauptinhalt springen

Ehre

Dieses Prinzip gehört zu den schillerndsten Begriffen unter den Verbindungsgrundsätzen. Als generelle Leitlinie kann eventuell gelten: Unter "Ehre" ist die Menschenwürde jedes Mitglieds zu verstehen. Es geht dabei um eine grundlegende Achtung der Persönlichkeit des Einzelnen. Da diese in einer Verbindung besondere Beziehungen zueinander eingehen, überträgt sich die Ehre meist auf die Korporation oder gar ihren Verband insgesamt. Die jeweilige Ausformung des Ehrbegriffs kann nur den Einzelregeln jeder Verbindung, z.B. ihren Satzungen und Comments, und ihrer konkreten Praxis entnommen werden. Die Neue Deutsche Burschenschaft etwa versteht darunter das "aufrichtige Bemühen, dem Anspruch der menschlichen Verantwortung gerecht zu werden." Dazu ordnet sie das "Ansehen" diesem Ehrverständnis unter und betont eine "Sittlichkeit" in dem Sinne, dass "Denken, Reden, Handeln und Auftreten" ihrer Mitglieder "jederzeit mit dem Gebot der Ehre und Selbstachtung in Einklang" stehen sollen. Hierzu stellt sie fest: "Unveräußerliches und unantastbares Fundament von Ehre und Sittlichkeit ist die Würde des Menschen." Oft wird die Ehre in Form bestimmter tradierter Rituale und Forderungen "verteidigt". Handelt es sich um schlagende Verbindungen, dann gehört das Austragen von Mensuren dazu, jedoch nicht mehr in Form früherer "Ehrenhändel". Die Ehre heute erscheint als Aufruf zu lauterem und tugendhaften Handeln fast schon wie eine säkularisierte Version des Christianum. Dies war nicht immer so. Im 19. Jahrhundert ging es um die einzelne Standes- und Korporationsehre und das Anstreben von Satisfaktion durch Duelle. Deswegen findet sich in vielen christlichen Verbänden eine strikte Verwerfung einer studentischen Standesehre.

Artikel 4 der Satzung der Deutschen Burschenschaft definiert das Prinzip Ehre wie folgt:

Der Grundsatz der Ehre fordert von jedem Burschenschafter eine lautere, aufrechte und wahrhaftige Haltung im Denken, Reden und Handeln. Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist seine unbedingte Pflicht.