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Gesellschaft Markomannenhaus e.V.

Der „Gesellschaft Markomannenhaus e.V.” obliegt die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Studentenwohnheims in der Kampstraße 10 (Markomannenhaus), das dem Hausverein und damit allen Mitgliedern des KStV Markomannia Münster gehört. Mitglied der Gesellschaft kann jeder werden. Beschlußfassendes Organ der Gesellschaft ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel alle drei Jahre einberufen wird. Die hier gefassten Beschlüsse werden durch den Vorstand der Gesellschaft ausgeführt.

Siehe auch

Satzung (Gesellschaft Markomannenhaus e.V.)