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Schwarzwald

Bei farbentragenden Verbindungen schwere Conventsstrafe für eine Verfehlung, die eigentlich einen Rausschmiss zur Folge hätte. Der Convent kann jedoch entscheiden, dass eine Dimmission auf Zeit ausreicht, um den Bundesbruder zu "läutern". Der Betroffene darf keine Farben tragen, muss an allen offiziellen Veranstaltungen teilnehmen, darf jedoch mit keinem Bundesbruder, außer dem ihm zugewiesenen "Verkehrsburschen" sprechen. Nach einer vom Convent festgesetzten Zeit wird der Dimittierte von seinen BbBb von seiner Bude aufs Haus begleitet und darf wieder regulär am Bundesleben teilhaben.