Ankreiden
- Anschreiben des Bierschissers an die B.-V.-{Bier-Verschiss)Tafel (1887). Heute zg. Ugs. im übertragenen Sinn „Jemandem eine Schuld zuweisen".
Vgl. Bierverschiss.
- "In der Kneipe ankreiden lassen" - Sein Bier auf spätere Rechnung trinken
Vgl. Bierverschiss.