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Abgehen

  • 1) Die Universität nach Abschluss des ursprünglich dreijährigen Studiums unter Erledigung aller Verpflichtungen verlassen (1781, 1868, 1781, 1880, 1841, 1846).

Tat ein Student dies, ohne seine Gläubiger zu bezahlen, so nannte man dies früher „sich skißieren". Heute auch auf Schulen ausgedehnt und auch bei Abgang ohne Abschluss gebraucht.

  • 2) Bei der Mensur: aus dem Paukkreis zurücktreten (1846).
  • 3) Von der Kneipe gehen (1846, veraltet).
  • 4) Bei der Mensur die Klinge in eine andere Lage bringen (1846).