Abgehen
- 1) Die Universität nach Abschluss des ursprünglich dreijährigen Studiums unter Erledigung aller Verpflichtungen verlassen (1781, 1868, 1781, 1880, 1841, 1846).
Tat ein Student dies, ohne seine Gläubiger zu bezahlen, so nannte man dies früher „sich skißieren". Heute auch auf Schulen ausgedehnt und auch bei Abgang ohne Abschluss gebraucht.