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Abfassen

  • 1) Abfangen, festnehmen.
  • 2) (Einen Biermogler) erwischen (1831).
  • 3) Vom Pedell (bei einer verbotenen Mensur) erwischt und angezeigt werden (1831).

Der Pedell rief in diesem Fall: „Abgefaßt!".

„Die Waffen a." hieß, daß der Pedell die Waffen an sich nahm. Von hier übertragen auf den Kneipcomment:

  • 4) „Das Glas a." bedeutete in Biersachen, einem Mitglied der Kneiptafel, das vergessen hatte, den Deckel seines noch nicht völlig geleerten Glases zu schließen, das Glas wegzunehmen, auszutrinken, wieder füllen zu lassen und auf Rechnung des Abgefaßten von den anwesenden Tischgenossen austrinken zu lassen. Dem konnte ein Ende gemacht werden, indem einer das Glas schloss und dem Abgefassten zurückgab. Beim Abfassen eines Glases war zu rufen „Abgefasst!" (1846, 1887, 1900).

Vgl. Allgemeiner Deutscher Biercomment