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Abbrennen

Durchgehen unter Hinterlassung von Schulden (1831).

Die Form „abgebrannt", ohne Geld, gelangt im Dreißigjährigen Kriege als „verarmt" in die Soldatensprache und ist am Ende des 18. Jh. in die Studentensprache übergegangen (1831, 1846, zg. allg. Ugs.). Lit.: Zs. f. dt. Wortforschung Jg. 12, 1911, S. 172.

Vgl. auch Brandbrief.